Willkommen bei uns
Als Mitglied im Verband Deutscher Schulgeographen e.V. profitieren Sie von einer Reihe an Privilegien.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Arbeit als Lehrer.
Wir bieten Ihnen:
- Ermäßigung bei den saarländischen Schulgeographentagen
- den regelmäßigen Erhalt unseres Mitteilungsheftes
- Exkursionen und Fortbildung
Informationen zu
- Fortbildungen
- Wettbewerben
- Lehrplänen
- Exkursionen
Mitgliedsbeitrag
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 20,00 EUR jährlich,
- Rentner zahlen den ermäßigten Beitrag von 15,00 EUR.
- Sonderkonditionen für Studenten und Referndare
Zahlungsweise
Den Mitgliedsbeitrag buchen wir per Lastschrift jährlich einmal von Ihrem Konto ab.
Sie können den Beitrag nicht selbst überweisen.
Sonderkonditionen für Studenten und Referendare
Als Student oder Referendar erhalten Sie für zwei Jahre eine kostenlose Mitgliedschaft. Sie haben die Möglichkeit, die Vorzüge der Verbandsmitgliedschaft zwei Jahre lang zu testen. Dafür ermöglichen wir Ihnen für längstens zwei Jahre die kostenlose Mitgliedschaft in unserem Verband.
Wir bieten Ihnen die gleichen Vorteile wie allen anderen Mitgliedern Wir behalten uns jedoch eine Überprüfung Ihrer Angaben vor. Eine vorsätzliche Verletzung unserer Bedingungen führen zu sofortigen Ausschluss aus dem Verband.
Die Bedingungen
Die kostenlose Mitgliedschaft gilt maximal für zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Von dieser Regelung können ausschließlich Studenten und Referendare Gebrauch machen.
Nach Kündigung der Mitgliedschaft kann keine erneute kostenlose Mitgliedschaft durch den selben Antragsteller beantragt werden. Nach Ablauf der zwei kostenlosen Jahre oder mit Eintritt in die Berufslaufbahn zahlen Sie den vollen Mitgliedsbeitrag von 20 EUR.
Falls Sie nach Ablauf der zwei kostenlosen Mitgliedsjahre immer noch Student oder Referendar sind, zahlen Sie den ermäßigten Beitragssatz von derzeit 15 EUR.
Möchten Sie die Mitgliedschaft nach Ablauf der zwei Jahre beenden, teilen Sie uns das schriftlich mit. Eine Kündigung muss in jedem Fall vor dem vierten Quartal eines Kalenderjahres geschehen, da in der Zeit von Oktober bis Dezember die Mitgliedsbeiträge abgebucht werden. Bei einer nachträglichen Kündigung kann die Rückzahlung der bereits abgebuchten Mitgliedsbeiträge verweigert werden.